Welche Kontakte brauche ich denn überhaupt in Sachen Einsatzschädigung???
Um deine Schädigung geltend zu machen musst du eine WDB (Wehrdienstbeschädigung) einreichen. Dafür gibt es beim Truppenarzt einen Vordruck der auszufüllen ist.
Diesen Antrag bearbeitet das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Düsseldorf.
Wenn du kurz vor der Entlassung stehst und Deine Schädigung höchstwahrscheinlich bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeht, steht Dir der Antrag auf Schutzzeit zu. Diese ist für einen Zeitraum von 5-8 Jahren festgesetzt und soll genau diesen Zeitraum überbrücken oder bei Wiedereinstellern einen Zeitraum zur Genesung schaffen. Auch um gewisse Umschulungen (BfD-Maß´nahmen) zu machen um wieder fit für den erlernten Beruf zu werden. Bedingung um diesen Atrag zu stellen, ist der reine Verdacht auf eine Einsatzschädigung. (eindeutige Befunde/Testungen sollten jedoch vorliegen). Die Schutzzeit wird beim Schutzzeitbeauftragten beantragt.
Zeitgleich zum laufenden WDB Antrag kann beim Landesamt für Soziales, Jugend und Famile des Landkreises (früher Versorgungsamt) eine vorläufige Einstufung des Grades der Behinderung (GDB) erfolgen. Vorraussetzung sind natürlich eindeutige Befunde. Meistens lehnt sich dieses Amt jedoch an die Einstufung der WDB.
Wenn dann irgendwann mal alles anerkannt ist, bekommt man seine monatliche Entschädigungszahlung vom Bundesamt für Personalmanagement der Bw – Beschädigtenversorgung – (neu seit Januar 2015) in Düsseldorf.
Wer kann mir noch helfen?
- Sozialdienst der Bundeswehr (gibt es in fast jedem Standort)
- Veteranenhilfe – Fallmanager des BDV (Bund deutscher Veteranen), die Kontaktdaten ndet man im Netz
- Lotsen der Bundeswehr – Kameraden, die zur bürokratischen Unterstützung von Einsatzgeschädigten bereitgestellt wurden. Wird weiter ausgebaut. Sollte an jedem Standort ein Lotse sein.
- Facebookgruppe „PTBS – Selbsthilfegruppe für Soldaten und Angehörige“
Bei Fragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung!